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NoteriatNotar

Sie wollen ein Haus oder ein Grundstück erwerben oder veräußern, ein Testament errichten, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag abschließen, eine Gesellschaft gründen oder verändern, eine Unterschrift beglaubigen lassen ?

Sowohl zur Beratung als auch zur Beurkundung benötigen Sie einen Notar. Dieser darf nicht tätig werden, wenn er einen der Beteiligten in der gleichen Sache bereits anwaltlich vertreten oder einseitig beraten hat. Während der Anwalt parteilich für Sie eintritt, muss der Notar neutral beraten und dafür Sorge tragen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden.

Zur Vorbereitung von Verträgen in Grundstücksangelegenheiten verfügen wir über einen direkten Zugriff auf das elektronisch/online geführte Grundbuch aller Grundbuchämter in Niedersachsen und auf die Daten und Lagepläne aller Katasterämter. Wenn Sie als Eigentümer Auskünfte benötigen, wenden Sie sich einfach an uns. Halten Sie wenn möglich die genaue Grundstücksbezeichnung bereit, also die Blattnummer des Grundbuches und/oder die Flurstücksbezeichnung. Wir können Ihnen kurzfristig einen aktuellen Grundbuchauszug und/oder eine Flurkarte ausdrucken.

Mit Stefan von der Ahe steht Ihnen ein Notar zur Verfügung, der Ihnen eine zügige und kompetente Betreuung garantiert.


 

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