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Kosten - Notariat und Fachanwälte von der Ahe, Gast und Sander - Moormerland, OstfrieslandInsolvenzrecht

Das Sprichwort sagt "wer nicht wagt, der nicht gewinnt", aber es gibt nicht immer Gewinner. Was ist, wenn für Sie als Gewerbetreibender oder als Privatperson "alles schief gelaufen ist"?

Das Gesetz sieht für diesen Fall für den Gewerbetreibenden das Insolvenzverfahren und für die Privatperson die Verbraucherinsolvenz vor. Wenn Sie in diese Situation kommen, ergeben sich für Sie viele Fragen:

Ist mein Unternehmen zahlungsunfähig und/oder überschuldet?
Muss ich einen Insolvenzantrag stellen, sind hierbei Fristen zu beachten?
Soll ich meinen Gläubigern weitere Sicherheiten zur Verfügung stellen?
Gibt es Möglichkeiten zur Sanierung? Kann eine Sanierung oder Neustrukturierung eine Insolvenz vermeiden?
Soll ich versuchen, mich außergerichtlich mit meinen Gläubigern zu einigen ?
Kann ich im Falle der Insolvenz meines Unternehmens mein Privatvermögen sichern?
Inwieweit ist mein Ehegatte von meiner Insolvenz betroffen?
Kann ich auch nach dem Insolvenzantrag noch selbständig tätig sein?
Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?
Bin ich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens meine Schulden los? Kann ich eine Restschuldbefreiung erlangen?
Von was lebe ich während eines Insolvenzverfahrens?
In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Stefan von der Ahe seit 2001 als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter tätig. Er berät aber auch Gewerbetreibende sowie GmbH-Geschäftsführer in der Krise ihrer Firma. Kommt ein anderer Ausweg nicht in Betracht, stellt er für Sie den Insolvenzantrag und steht Ihnen während des Insolvenzverfahrens beratend zu Seite. Aufgrund langjähriger Erfahrung kann er Sie umfassend beraten.

Er zeigt Ihnen die strafrechtlichen Risiken des Geschäftsführers/Firmeninhabers vor und in der Insolvenz auf und berät Sie über die optimalen Strategien zur Vermeidung von Strafverfahren zum Beispiel wegen.

Eingehungsbetrug
Insolvenzverschleppung
Gläubigerbegünstigung
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, vertritt er Sie in Insolvenz- und Steuerstraftaten gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor den Strafgerichten.


 

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