Miet- und Wohneigentumsrecht
Gerade im Bereich des Mietrechts ändert sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend. Daher empfiehlt es sich, strittige Fälle in die Hände eines Fachmannes zu geben. Es geht zunächst darum, durch eine sachgerechte Regelung überhaupt Konfliktpunkte zu vermeiden und wenn es zum Streit kommt, möglichst frühzeitig zu einer sachgerechten und kostensparenden Lösung zu kommen.
Wir unterstützen Sie als Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Mieter bei:
Abschluss von Wohn- und Gewerberaummietverträgen einschließlich der Erstellung von Verträgen
Vermieter- und Mieterwechsel
Abwicklung von Mietverhältnissen einschließlich Renovierungs- und Schadensersatzansprüchen
fristgemäßen Kündigungen insbesondere aufgrund Eigenbedarfs
fristlosen Kündigungen insbesondere wegen Zahlungsverzuges
Räumungsklagen einschließlich der Durchführung der Zwangsräumung
Mietminderung und Mängelbeseitigungen
Problemen im Landpachtrecht
Als Mieter beraten und vertreten wir Sie insbesondere:
bei der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen
bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
bei Mängeln an der Mietsache.