Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vermeiden wir eine einseitige Ausrichtung auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager. Dies versetzt uns in die Lage, zum Vorteil unserer Mandanten auch den Standpunkt der jeweiligen Gegenseite nachzuvollziehen und in unsere Strategie einplanen zu können. Gerade das Verstehen der Situation der jeweiligen Gegenseite ist Voraussetzung für den Erfolg.
Wir bieten vor diesem Hintergrund sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern und Betriebsräten Beratung und Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen des Arbeitsrechts an:
Konzeption von Arbeitsverträgen / Prüfung und Gestaltung einzelner arbeitsvertraglicher Klauseln
Abschluss und Beendigung von Anstellungsverhältnissen
Schutz vor unberechtigten Kündigungen
Pflichten und Rechte des Betriebsrats
Vertretung in arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen
Rechte in der Insolvenz des Arbeitgebers
Probleme mit der Arbeitsagentur, insb. Sperrfrist
Unserer gewerblichen Mandantschaft stehen wir darüber hinaus in Dauermandaten als erweiterte Personal- und Rechtsabteilung zur Verfügung. Wir begleiten Betriebsänderungen und Sanierungen und beraten bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.