Erbrecht
Der Tod ist Teil unseres Lebens, auch wenn wir es oft versuchen zu vergessen. Wenn der Partner, ein Kind oder ein Elternteil stirbt, ist dies ein schwerer Verlust. Damit der Tod Ihres nahen Angehörigen nicht auch noch eine finanzielle Katastrophe wird, sollten Sie vorsorgen.
Sie sollten entscheiden, wer was erhält. Sie können vorsorgen durch ein Testament. Für den Fall, dass Sie dies nicht getan haben, steht im Gesetz wer was erhält. Es ist erschreckend, wie gering nach unserer Erfahrung die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen ist.
Informieren Sie sich deshalb bei den Fachleuten, die dafür ausgebildet wurden, nämlich bei Rechtsanwälten und Notaren.
Bedenken Sie
Sie führen ein ganz individuelles Leben mit vielen Besonderheiten – Deswegen bedarf auch Ihre Erbfolge der individuellen, besonderen Regelung. Mit der Übernahme von irgendwelchen Standardformulierungen können Sie genau daneben liegen!
Wenn Sie zu uns kommen, nehmen wir uns Zeit, und hören zunächst zu, welche Vorstellungen Sie haben. Danach erst unterbreiten wir Ihnen Vorschläge bzw. entwickeln mit Ihnen eine Lösung, die wir dann formulieren, damit nach Ihrem Tode tatsächlich die Regelung eintritt, welche Sie gewollt haben.
Sie überlegen bereits jetzt, Ihr Vermögen auf ein Kind zu übertragen, damit dieses Ihre Pflege im Alter übernimmt?
Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten und Risiken einer solchen Regelung und verhelfen Ihnen zu einer sinnvollen Entscheidung.
Sie sind im Testament der Eltern übergangen worden?
Wir beraten Sie, welche Ansprüche Sie dennoch haben und wie Sie diese eventuell durchsetzen können.
Sie haben zusammen mit Geschwistern oder anderen Verwandten geerbt?
Wir beraten Sie, damit Sie eine Grundlage für eine angemessene und gerechte Aufteilung des Erbes haben.
Ihr Vater/Ihre Mutter hatten ein handschriftliches Testament hinterlassen, dass Sie nicht verstehen bzw. das unklar ist?
Wir erklären Ihnen die rechtliche Bedeutung der Regelung Ihrer Eltern und zeigen Lösungswege auf.
Sie machen sich Sorgen, wer Ihre Angelegenheit regelt, wenn Sie alt und/oder pflegebedürftig sind?
Wir zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc. und entwerfen entsprechende Texte.